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VGH Bayern, 31.01.1997 - 4 B 95.2560 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 31.01.1997 - 4 B 95.2560
- VGH Bayern, 31.12.1998 - 4 B 95.2560
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 19.02.2008 - 4 K 1123/06
Berechnung eines Fremdenverkehrsbeitrages für einen Beherbergungsbetrieb, der …
Die Kammer ist deshalb im Ergebnis der Auffassung, dass die Beklagte auf der Grundlage ihrer eigenen Satzung gehalten ist, den in der Richtsatzsammlung der Oberfinanzdirektion für "Gasthöfe nur mit Frühstück, Hotel Garni" genannten Anteil des Gewinns am Umsatz zur Grundlage der Ermittlung des Reingewinnsatzes zu machen ( so auch - spez. für den Fall einer priv. Zimmervermietung - Bayer. VGH, Urteil vom 31.01.1997 - 4 B 95.2560 -, BayVBl 1998, 599, sowie dem folgend - für den spez. Fall der Vermietung von Appartements - VG München, Urteil vom 24.07.2003 - M 10 K 02.6154 - ). - VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325
Fremdenverkehrsbeitrag, Mitwirkungspflicht und Vergleichsberechnung
Ein derartiger Rückgriff ist bei einem Betrieb mit mehreren Geschäftsfeldern ebenso denkbar wie bei einem Betrieb mit einem einzigen Geschäftsfeld, das sich nicht in der Richtsatzsammlung findet (vgl. zu letzterem BayVGH, U. v. 31.1.1997 - 4 B 95.2560 - BayVBl 1998, 599/600: Orientierung am Richtsatz für Hotel garni und Frühstückspensionen bei privater Zimmervermietung).