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   VGH Bayern, 31.01.1997 - 4 B 95.2560   

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https://dejure.org/1997,19524
VGH Bayern, 31.01.1997 - 4 B 95.2560 (https://dejure.org/1997,19524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.1997 - 4 B 95.2560 (https://dejure.org/1997,19524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 4 B 95.2560 (https://dejure.org/1997,19524)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Freiburg, 19.02.2008 - 4 K 1123/06

    Berechnung eines Fremdenverkehrsbeitrages für einen Beherbergungsbetrieb, der

    Die Kammer ist deshalb im Ergebnis der Auffassung, dass die Beklagte auf der Grundlage ihrer eigenen Satzung gehalten ist, den in der Richtsatzsammlung der Oberfinanzdirektion für "Gasthöfe nur mit Frühstück, Hotel Garni" genannten Anteil des Gewinns am Umsatz zur Grundlage der Ermittlung des Reingewinnsatzes zu machen ( so auch - spez. für den Fall einer priv. Zimmervermietung - Bayer. VGH, Urteil vom 31.01.1997 - 4 B 95.2560 -, BayVBl 1998, 599, sowie dem folgend - für den spez. Fall der Vermietung von Appartements - VG München, Urteil vom 24.07.2003 - M 10 K 02.6154 - ).
  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325

    Fremdenverkehrsbeitrag, Mitwirkungspflicht und Vergleichsberechnung

    Ein derartiger Rückgriff ist bei einem Betrieb mit mehreren Geschäftsfeldern ebenso denkbar wie bei einem Betrieb mit einem einzigen Geschäftsfeld, das sich nicht in der Richtsatzsammlung findet (vgl. zu letzterem BayVGH, U. v. 31.1.1997 - 4 B 95.2560 - BayVBl 1998, 599/600: Orientierung am Richtsatz für Hotel garni und Frühstückspensionen bei privater Zimmervermietung).
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